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Kaum ein Thema wird von der Politik so gerne diskutiert, von den Medien so oft hinterfragt und über kaum ein Thema weiß der Bürger doch so schlecht Bescheid. “Die Rente ist sicher”, sagte Norbert Blüm 1986. Das glaubt heute auch niemand mehr. In Zeiten steigender sozialer Ungleichheit und zunehmender von Altersarmut Betroffener ist die Rente auch ein sehr emotionales Thema geworden.

Die wenigsten wissen so richtig, was sie später einmal an Rente erhalten werden und ob das dann überhaupt zum Leben reicht. Wir haben die gängisten Behauptungen und Aufreger für Sie zusammengefasst.

Faktencheck: So sind die Rentenregeln

  1. Rente wird voll besteuert: Es stimmt, dass seit 2015 die Renten in der Auszahlungsphase besteuert werden. Sie erhalten also Ihren errechneten Rentenbetrag abzüglich der Steuern Ihres persönlichen Steuersatzes. Schritt für Schritt wird der Übergang für die heutigen Neu-Rentner gestaltet. Wer vor 2005 in Rente ging, muss nur die Hälfte seiner Rente versteuern. Wer 2017 in Rente geht, versteuert zum Beispiel 74 Prozent seiner Rente. Zum Ausgleich für eine doppelte Steuerbelastung wurden die Einzahlungen in die Rentenkasse oder für eigene Altersvorsorgen bei der jährlichen Einkommensteuerberechnung steuerfrei.
  2. Die Rente beginnt immer mit 67: Stimmt nicht ganz. 67 Jahre sind aktuell das reguläre Renten-Eintrittsalter. Aber auch das wurde schrittweise von 65 Jahren angehoben und gilt nur für die Jahrgänge ab 1964. Außerdem gibt es ein paar Möglichkeiten, schon früher in Rente zu gehen. Ohne Abschläge kann schon ab 63 Jahren in Rente gehen, wer langjährig (mindestens 45 Jahre) eingezahlt hat, mit Abschlägen geht das bereits ab 35 Jahren Beitragszahlungen in die Pflichtversicherung. Unter Umständen kann auch ein früherer Rentenbeginn interessant sein, wenn Altersteilzeit oder eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen.
  3. Die Rente wird mir automatisch ausbezahlt, wenn ich alt genug bin: Schön wär’s. Wie bei allen staatlichen Leistungen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Beachten Sie die Bearbeitungszeiten der Behörden und stellen Sie den formlosen Antrag mindestens 3 Monate, bevor Sie auf die Zahlungen angewiesen sind. Besser früher, falls noch Unterlagen nachgereicht werden müssen oder es noch andere Fragen zu klären gilt.
  4. Witwenrente ist nur was für Frauen: Falsch. Auch im Rentengesetz sind Männer und Frauen gleichgestellt. Ob Sie ein Anrecht auf Hinterbliebenenrente haben, hängt nicht vom Geschlecht ab. Wenn der verstorbene Ehepartner schon mindestens 5 Jahre eingezahlt hat oder bereits Rente bezogen hat, gehen diese Ansprüche prozentual auf den Witwer oder die Witwe über. Die ersten 3 Monate nach dem Tod erhält der Hinterbliebene 100 Prozent der Rente, danach 55 oder 60 Prozent. Seine eingenen Rentenansprüche werden angerechnet.
  5. Rente kann durch Nebenjobs aufgebessert werden: Ja, aber … Wer fristgemäß ab 65 Jahren in Rente ging, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Ab Juli 2017 kommt eine Gesetzesänderung. Wer mehr als 6.300 Euro monatlich hinzuverdient, bekommt weniger aus der gesetzlichen Rente. Ab diesem Betrag wird jeder Euro zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Alle, die vorzeitig in Rente gehen, dürfen regulär nichts abzugsfrei hinzuverdienen. Außerdem sollten Sie beachten, dass ein Zusatzeinkommen auf die Steuererklärung und die Krankenkassenbeiträge Einfluss haben kann.

Gut beraten in die Rente starten

Es gibt noch viel mehr Details zu beachten, wenn Sie sich aus dem Arbeitsleben verabschieden. Das kann man als Angestellter gar nicht alles wissen. Darum nehmen Sie sich am besten schon vor dem Rentenbeginn etwas Zeit, sich ausführlich beraten zu lassen. Auch als Rentnerin oder Rentner macht es einen großen finanziellen Unterschied, wenn man alle seine Möglichkeiten kennt und ausschöpfen kann.

Category: Allgemein24. Mai 2017

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